Finanzierung und Kosten unserer Tagespflege
Finanzierung und Kosten
Was kommt auf Sie zu?
Sobald feststeht, dass Sie oder Ihr Angehöriger unsere Tagespflege regelmäßig besuchen möchte, wird ein Antrag auf Tagespflege bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Leistungen für die Tagespflege hängen vom Pflegegrad ab. Der Anspruch gilt für Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können ihren Entlastungsbetrag einsetzen.
Sollte kein Pflegegrad bestehen kann die Tagespflege trotzdem besucht werden. Alle anfallenden Rechnungen müssen dann privat getragen werden.
Im Nachfolgenden gibt die Tabelle eine Übersicht über die Ihnen zustehenden Leistungen.
Pflegegrad | Leistungsanspruch |
---|---|
1 | * |
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
* Pro Monat bis zu 125€ einsetzbarer Entlastungsbetrag
Im Rahmen dieser Beträge übernimmt die Pflegekasse folgende Leistungen:
- pflegebedingte Aufwendungen in Abhängigkeit des jeweiligen Pflegegrades
- Aufwendungen für Betreuung
- Fahrkostenerstattung (Hin- und Rückfahrt)
- Zusätzliche Betreuungsangebote
Die Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegung der Besucher können über die Entlastungsleistungen nach §45 b SGB XI beglichen werden.
Sollte das Budget der Entlastungsleistungen (125€ pro Monat) bereits durch Dritte in Anspruch genommen werden, müssen diese Aufwendungen privat getragen werden.
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