Leistungsansprüche 2023
Ihre Leistungsansprüche im Bereich des ambulanten Pflegedienstes
Verminderte Leistungsfähigkeit und körperliche Einschränkungen nehmen bei den meisten Menschen im Alter zu. Ihre Pflegekasse lässt Sie in dieser schwierigen Situation nicht alleine und stellt ein umfangreiches System aus Hilfedienstleistungen für Sie bereit. Einen ersten Einblick stellen wir Ihnen nachfolgend bereit.
Die Auswahl und die Inanspruchnahme der vielfältigen Leistungen ist in der Regel ein umfangreiches unterfangen. Sprechen Sie uns an — wir stehen an Ihrer Seite und helfen Ihnen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse optimal abgestimmte Paket der ambulanten Pflege zu finden.
Leistungsansprüche im Einzelnen
Pflegegeld
Der Anspruch auf Zahlung eines Pflegegeldes ist abhängig von dem Pflegegrad. Die Prüfung Ihrer persönlichen Einschränkungen durch die Pflegekasse führt zu einer Einstufung in einen Pflegegrad.
Pflegegrad | Leistungsanspruch |
---|---|
1 | kein Anspruch |
2 | 332€ |
3 | 573 € |
4 | 765 € |
5 | 947 € |
Pflegesachleistung
Der Anspruch auf Zahlungen für Pflegesachleistungen ist abhängig von dem Pflegegrad.
Pflegegrad | Leistungsanspruch |
---|---|
1 | kein Anspruch |
2 | 761 € |
3 | 1.432 € |
4 | 1.778 € |
5 | 2.200 € |
Wichtig für Sie: Pflegegeld und Pflegesachleistung werden als Kombinationsleistung gewährt — sofern Sie die persönlichen Voraussetzung erfüllen, werden Pflegegeld und Pflegesachleistung zusammen gezahlt.
Tages- und Nachtpflege
Der Anspruch auf Zahlungen für Tages- und Nachtpflege ist abhängig von dem Pflegegrad.
Pflegegrad | Leistungsanspruch |
---|---|
1 | kein Anspruch |
2 | 689 € |
3 | 1.298 € |
4 | 1.612 € |
5 | 1.995 € |
Grundsätzlich gilt: Pflegegeld und Pflegesachleistung werden als Kombinationsleistung gewährt — sofern Sie die persönlichen Voraussetzung erfüllen, werden Ihnen das Pflegegeld und die Pflegesachleistung zusammen gezahlt.
weitere Leistungen
Neben dem Pflegegeld und den Pflegesachleistungen haben Sie — in Abhängigkeit von dem Pflegegrad — noch zusätzliche Ansprüche. Hier sind insbesondere zu nennen:
Pflegestufe 1 (und höher)
Hilfsmittelpauschale | 40 € monatlich |
Entlastungsleistungen | 125 € monatlich |
Wohngruppenzuschlag | 214 € monatlich |
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4000 € |
Pflegestufe 2 (und höher)
Verhinderungspflege | 1.612 € |
- - stundenweise möglich ganzjährig ( 8 Stunden am Tag)
- - bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr ( > 8 Stunden am Tag)
- - ergänzend für die Verhinderungspflege können bis zu 50 % (806 € pro Jahr) des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden
Kurzzeitpflege | 1.774 € |
(bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr) |
- - Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden (1.612 € + 1.774 € = 3.386 €)
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